EU-Studie zur Messung der Unabhängigkeit der Medienaufsicht

Die Unabhängigkeit von Aufsichtsbehörden lässt sich kaum mathematisch messen, es können aber Indikatoren benannt werden, die Risiken oder gefährliche Konstellationen benennen, durch die Einflussnahmen auf die Unparteilichkeit von Medienaufsichtsstellen möglich sind. Diese Indikatoren hat ein im Auftrag der EU-Kommission durchgeführtes Forschungsprojekt unter Leitung des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg auf Basis von Daten aus 43 Ländern identifiziert. Mithilfe eines jetzt online gestellten Tests können Regulierungsstellen auf Risiken der Einflussnahme hin überprüft werden. Weitere Details zu den Befunden erläutert eine aktuelle Pressemitteilung.

Außerdem online verfügbar:

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Presserat: Toter Gaddafi darf gezeigt werden

Der Deutsche Presserat hat auf seiner jüngsten Sitzung 158 Beschwerden behandelt, darunter drei Mehrfach-Beschwerden mit insgesamt 64 Beschwerdeführern. Neben zwei öffentlichen Rügen gab es 16 Missbilligungen und 27 Hinweise.

Ein zentrales Thema war die Berichterstattung über den gewaltsamen Tod Muammar Al-Gaddafis in Libyen, zu der insgesamt 49 Beschwerden vorlagen. Die Beschwerdekammern hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein getöteter Diktator in Fotos und Bewegtbildern gezeigt werden darf und wenn ja, in welcher Form. Dazu bezieht der Presserat in einer schriftlichen Mitteilung Position:

Grundsätzlich ist der Presserat der Auffassung, dass der Tod von Diktatoren auch in Bildern festgehalten werden darf. Eine Tabuisierung des Todes sollte es in den Medien nicht geben. Selbstverständlich ist der Anblick eines getöteten Menschen kein Anblick, dem sich ein Leser oder Internet-User in der Regel gerne stellt. Dennoch gehört es zu den Aufgaben der Presse, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten. Die Darstellung des toten Gaddafis verstößt daher nicht per se gegen den Grundsatz der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Kodex. Auch die Ziffer 11 des Kodex, die eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Tod untersagt, ist nicht automatisch verletzt. So hat der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats auch insgesamt 14 Beschwerden aus diesen Gründen als unbegründet zurückgewiesen. Die Bilder sind Dokumente der Zeitgeschichte.

Dennoch ist bei der Darstellung darauf zu achten, in welcher Form die Bilder gezeigt werden. So haben zwei Boulevardzeitungen ein Foto des blutverschmierten Gesichts des toten Gaddafi, gezoomt und vergrößert, auf der Titelseite über dem Bruch veröffentlicht. Hierin erkannte der Ausschuss einen Verstoß gegen Aspekte des Jugendschutzes. … In beiden Fällen sprach der Beschwerdeausschuss eine Missbilligung aus – bei insgesamt 35 Beschwerdeführern.

Eine öffentliche Rüge kassierte die Zeitschrift “Das Neue”, da sie nach Auffassung des Presserats gegen das Wahrheitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex verstoßen hat. Wegen Schleichwerbung gerügt wurde die “Auto-Zeitung”. Weitere Informationen zu den aktuellen Rügen gibt es hier.

Update:

Auch der Österreichische Presserat hat sich mit der Berichterstattung über Gaddafis Tod befasst. Eine grundsätzliche Erklärung dazu ist hier nachzulesen.

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ZAW veröffentlicht Checkliste zu Werbung auf Kinderwebsites

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat einen Kriterienkatalog für die äußere Gestaltung und Platzierung von Werbung auf Internetseiten für Kinder publiziert. “Wir wollen mit dieser Gebrauchsanweisung dazu beitragen, dass werbende Unternehmen, Agenturen und Online-Betreiber im Sinn der grundsätzlich formulierten staatlichen Vorschriften agieren”, kommentiert ein ZAW-Sprecher via Pressemitteilung. Die Checkliste umfasst Hinweise für die Trennung der Werbung von redaktionellen Inhalten, die Erkennbarkeit von Werbung durch Gestaltung und Anordnung, die deutliche Kennzeichnung von Werbung, werbliche Verlinkungen und leichte Bedienbarkeit der Schließfunktion von Werbemitteln. Der vollständige Kriterienkatalog steht hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

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ZDF überträgt Jugendmedienschutztagung im Internet

“Quo vadis Jugendmedienschutz?” – über diese Frage diskutieren von Mittwoch, 30. November 2011, an Experten aus Wissenschaft und Praxis beim ZDF in Mainz. Wie das ZDF via E-Mail mitteilt, können Internetuser die Fachtagung in der ZDFmediathek per Live-Stream verfolgen. Bei den Internetdiensten Twitter (#jumeta2011) und Facebook (facebook.com/ZDF) gibt es für die User außerdem die Möglichkeit, sich aktiv an den Diskussionen zum Thema zu beteiligen und Fragen an die Referenten zu richten.

Die Tagung, die bereits zum sechsten Mal von ZDF, ARD sowie der evangelischen und der katholischen Kirche veranstaltet wird, findet am Mittwoch, 30. November 2011, und Donnerstag, 1. Dezember 2011, im ZDF-Konferenzzentrum in Mainz statt. Der Link zum Live-Stream sowie weitere Informationen zum Programm stehen im Internet unter http://www.jumeta2011.zdf.de zur Verfügung.

Update:

Die “Junge Presse” hat die Veranstaltung mit einem lesenswerten Liveblog begleitet. Unter http://www.junge-presse.de/jumeta2011/ finden sich zahlreiche spannende Berichte, Analysen, Interviews und vieles mehr.

Eine Kurzfassung der in Mainz vorgestellten Studie “Jugendmedienschutz aus Sicht der Eltern”, erarbeitet von der ZDF-Medienforschung in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Hans-Bredow-Institut, steht hier zum Download zur Verfügung.

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Studie: Medien zwischen Ökonomie und Qualität

Kann Medienethik einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung des Mediensystems erbringen oder staatliche Regulierung sogar ersetzen? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Buches “Medien zwischen Ökonomie und Qualität” von Mike Friedrichsen und Martin Gertler, das nun im Nomos-Verlag erschienen ist. Aus dem Klappentext:

Medienunternehmen handeln als Akteure im Medienmarkt nach ökonomischen Kriterien. Publizistische Erwartungen richten sich demnach an Produkte kommerziell agierender Unternehmen. Die ökonomischen Erwartungen der Medienunternehmen kollidieren immer wieder mit den publizistischen Erwartungen. Das Spannungsfeld zwischen ökonomischen Zwängen und der Qualitätssicherung im Journalismus wirkt sich schließlich auf die Qualität der Informationsleistung und die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit als Voraussetzung der wirtschaftlichen Existenz auf dem Medienmarkt aus. Die Ethik fungiert letztlich als Reflexionskompetenz, die als Verfahren zur Synchronisation zwischen normativen Ansprüchen und praktischen Sachzwängen dient. Daher werden in diesem Buch die medienethischen Steuerungsmöglichkeiten im Kontext der medienökonomischen Handlungsebenen analysiert, um letztlich eine Bewertung vorzunehmen, ob Medienethik einen sinnvollen Beitrag zur Verbesserung des Mediensystems erbringen kann.

Weitere Informationen zum Buch sind auf der Verlags-Homepage erhältlich. Dort gibt es auch eine Leseprobe.

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ZAK beanstandet Schleichwerbung bei Sat.1

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer heutigen Sitzung einen Fall von Schleichwerbung im Programm von Sat.1 beanstandet:

Im Rahmen der Übertragung des UEFA Europa League Finales am 18. Mai in der Sat.1-Fußballsendung “ran” gab es zwei Live-Schaltungen in ein so genanntes “Hasseröder Männercamp”. Dort wurde das Spiel offensichtlich bei einer Grillparty verfolgt. Im Gespräch zwischen dem Studiomoderator der Sendung, Oliver Welke, und dem Fußballexperten Rainer Calmund im “Männercamp” wurde die Biermarke “Hasseröder” wiederholt und lobend erwähnt. Darüber hinaus war das Markenlogo mehrfach im Studio und im “Männercamp” auf der Bierflasche sowie auf etlichen weiteren Gegenständen deutlich zu erkennen. Der Schriftzug “unterstützt durch Produktplatzierung” wurde jeweils eingeblendet. Die ZAK stellt fest, dass diese Form der Produktpräsentation zu auffällig und intensiv war. Die platzierte Marke war nicht in die Handlung eingebunden, und es gab keine dramaturgische Rechtfertigung für die häufige Erwähnung des Produkts. Damit waren die Voraussetzungen für eine zulässige Produktplatzierung nicht erfüllt.

Weitere Hintergründe erläutert eine aktuelle Pressemitteilung der ZAK.

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KJM rügt Joko und Klaas

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im dritten Quartal 2011 insgesamt 27 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. 24 davon kommen aus dem Rundfunk-, drei aus dem Telemedienbereich.

Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige stellte die KJM unter anderem bei der Sendung “MTV Home” fest, für die die beiden Moderatoren Joko und Klaas auf einer Sexmesse unterwegs waren. In einer Pressemitteilung der KJM heißt es:

Aus Jugendschutz-Perspektive beinhaltete die Sendung Handlungs- und Deutungsmuster, die problematische Verhaltensweisen, Einstellungen und Rollenmuster nahe legen. Sie können dazu beitragen, die psychosoziale und psychosexuelle Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen.

Weitere Verstöße gegen den JMStV fanden die Jugendschützer unter anderem in der Pro Sieben-Sendung “Galileo”, im RTL 2-Format “X-Diaries – love, sun & fun”, in Trailern für einen “CSI-Event” im Hauptabendprogramm von RTL und in der US-Zeichentrickserie “Familiy Guy” im Viva-Tagesprogramm. Mehr dazu hier!

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Schweizer Presserat stellt Ratgeber vor

Der Schweizer Presserat hat einen neuen Ratgeber für Journalisten erarbeitet. Der Band trägt den Titel “So arbeiten Journalisten fair. Was Medienschaffende wissen müssen”. Den Inhalt beschreiben die Autoren so:

Die meisten Medienschaffenden kennen den Schweizer Presserat und halten ihn für wichtig. In der täglichen Redaktionsarbeit nutzen ihn aber nur wenige. Dieses praktische Defizit geht der Presserat mit diesem Ratgeber an: Er listet die wichtigsten Journalistenfragen auf und beantwortet sie nutzerfreundlich – mit Beispielen aus seiner Entscheidpraxis. Der Ratgeber behandelt die wichtigsten Themen (von Recherchieren bis Unabhängigkeit) und weist in jeder Antwort auf die wichtigsten Grundsätze und Regeln aus dem Journalistenkodex und den Richtlinien hin. Zusammen mit den Beispielen, einer Checkliste und dem Hinweis auf ähnliche Fragestellungen bietet der Ratgeber sowohl gedruckt wie auch online … einen einfachen Zugang zur Praxis des Presserats.

Am Freitag, 25. November 2011, soll die Publikation in Bellinzona im Auditorium der BancaStato der Öffentlichkeit vorgestellt werden (s. Einladung). Weitere Informationen zum Ratgeber, inklusive Bestellschein, enthält ein Flyer des Presserats.

Update:

Eine Online-Version des Ratgebers ist ab sofort unter http://ratgeber.presserat.ch im Netz. Außerdem gibt es eine kostenfreie App, sowohl für iPhone/iPod als auch für Android.

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Diskussionsveranstaltung: Transparenz im Blick

Kann Transparenz das Vertrauen in den Journalismus retten? Diese Frage steht im Mittelpunkt einer Veranstaltung, die der Österreichische Presserat am 1. Dezember 2011, ab 18:30 Uhr, in Kooperation mit dem Kuratorium für Journalistenausbildung im TÜV Forum Wien veranstaltet. Im ersten Panel wird unter anderem darüber diskutiert, was die Offenlegung von Inserenten bringt und wie relevant Eigentumsverhältnisse für die Glaubwürdigkeit von Medien sind. Im zweiten Panel geht es um die journalistische Arbeit: Ist Transparenz die neue Objektivität? Anette Novak, Chefredakteurin der schwedischen Tageszeitung “Norran”, stellt ihr erfolgreiches Experiment des offenen Blattmachens vor: Leser können die Themen des nächsten Tages mitverfolgen und kommentieren. Auch in der digitalen Kultur wird Nachvollziehbarkeit forciert. Leidet dadurch die Unabhängigkeit? Wie gläsern müssen oder dürfen Redaktionen sein?

Weitere Informationen zur Veranstaltung online unter presserat.at.

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ZAK kritisiert Verstoß gegen journalistische Grundsätze bei RTL

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer heutigen Sitzung eine Folge der Reihe „Mietprellern auf der Spur“ bei RTL beanstandet. In der Sendung vom 4. Juli 2011 hatte die Moderatorin Vera Int-Veen die offenkundig verwahrloste Wohnung eines vermeintlichen „Mietprellers“ betreten. Für die Zuschauer entstand der Eindruck, der Bewohner habe das Fernsehteam hereingelassen. Tatsächlich hatte der noch minderjährige Mann seine Zustimmung nicht erteilt. Die verfälschende, nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials war ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze. RTL hat den Verstoß eingestanden.

Mehr dazu in einer aktuellen Pressemitteilung der ZAK.

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