| Satzung |
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§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz e. V. führen. Der Sitz des Vereins ist München, das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. ------------------------------------------------------------ § 2 Zweck Zweck des Vereins ist die Förderung der freiwilligen publizistischen Selbstkontrolle. Weiterer Zweck des Vereins ist die Förderung des demokratischen Gemeinwesens. Er setzt sich für die Pressefreiheit und die freie Information und Meinungsbildung der Bürger im Sinne des Artikels 5 GG ein. Gleichzeitig fördert er den offenen gesellschaftlichen Diskurs über die publizistische Ethik und den Umgang mit Medienerzeugnissen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Stärkung der Arbeit von Organen der freiwilligen publizistischen Selbstkontrolle; - die kritische Beobachtung und Begleitung der Tätigkeit von Organen der publizistischen Selbstkontrolle im Interesse der demokratischen Öffentlichkeit; - die Ausrichtung von Veranstaltungen (Symposien, Diskussions- runden, Seminaren) sowie öffentliche Stellungnahmen zu den Themen Medienethik, Journalismus, Medienwirkung und Medienrecht, - die Herstellung und Förderung von Publikationen zu diesen Themen; - die Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegende Fragen der publizistischen Selbstkontrolle untersuchen. ------------------------------------------------------------ § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist ausschließlich selbstlos tätig, er folgt keinen eigenwirtschaftlichen Zwecken. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, lediglich notwendige Auslagen können erstattet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem ge-setzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. ------------------------------------------------------------ § 4 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche, volljährige Person und jede juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod; durch schriftliche Austrittserklärung, die zum jeweiligen Jahresende mit viertel-jährlicher Kündigungsfrist zulässig ist; durch Ausschluss, wenn das Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Der Ausschluss wird vom Vorstand mit Mehrheit be-schlossen und bedarf dem Mitglied gegenüber einer schriftlichen Begründung. Das Mitglied kann gegen die Vorstandsentscheidung innerhalb eines Monats Berufung einlegen, über die die Mitgliederversammlung entscheidet. Ein ausgetretenes oder ausgeschlossenes Mitglied hat keinen Anspruch auf Anteile am Vereinsvermögen. ------------------------------------------------------------ § 5 Organe Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Durch Beschluss der Mitglie-derversammlung können weitere Organe gebildet werden. ------------------------------------------------------------ § 6 Vorstand Der Vorstand besteht aus: ------------------------------------------------------------ § 7 Vorstandsbeschlüsse Beschlüsse des Vorstands können schriftlich gefasst werden, indem der Vorsitzende den übrigen Mitgliedern des Vorstands einen Sachverhalt schriftlich darlegt und die Vorstandsmitglieder in ange-messener Frist zu den Vorschlägen ebenfalls in schriftlicher Form Stellung nehmen. ------------------------------------------------------------ § 8 Mitgliederversammlung Jährlich wird vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Einladung muss schriftlich mit einer Frist von vier Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Der Einladung soll ein Geschäftsbericht und eine Liste der Mitglieder beigefügt werden. Der Vorstand hat außerdem eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, oder wenn min-destens 10 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen. Die Mitgliederver-sammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: - Wahl des Vorstandes und Wahl von zwei Kassenprüfern, - Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, - Diskussion des Jahresberichts und des Kassenprüfberichts, - Entlastung des Vorstands, - Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung, - Beschluss über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen, vom Vorstand verfügten Aus-schluss. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Über die Mitgliederversammlung fertigt der Schriftführer ein Ergebnisprotokoll, das vom Vorsitzenden mitzuzeichnen ist und jedem Mitglied zur Verfügung gestellt wird. ------------------------------------------------------------ § 9 Mitgliedsbeiträge Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar fällig. Bei Eintritt in den Verein wird grundsätzlich der volle Jahresbeitrag fällig. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. ------------------------------------------------------------ § 10 Auflösung Die Auflösung des Vereins beschließt eine zu diesem Zwecke einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Auflösung fällt das Vermögen des Vereins an die Organisation "Reporter ohne Grenzen", die es unmittelbar und ausschließlich zu den in § 2 dieser Satzung genannten Zwecken zu verwenden hat. ------------------------------------------------------------ § 11 Liquidatoren Ist die Liquidation des Vereins erforderlich (Auflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit), so sind die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstandes die Liquidatoren. ------------------------------------------------------------ München, den 20. Februar 2004 Professor Dr. Horst Pöttker (1. Vorsitzender) Professor Dr. Wolfgang R. Langenbucher (2. Vorsitzender) Dr. Christian Schicha (Schatzmeister) Professor Dr. Achim Baum (Schriftführer) |


