Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat unzulässige Werbung für “Tipico” und “wetten.de” im Programm von Sat.1 beanstandet. Der Sender strahlte die Werbung für öffentliches Glücksspiel im vergangenen Jahr aus. ZAK-Vorsitzender Thomas Fuchs betont: “Die ZAK wird derartige Rechtsverstöße weiter verfolgen. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag wird Fernsehwerbung nur in engen Grenzen erlauben. Bis dahin gilt der alte Staatsvertrag fort.” Sat.1 hatte im September und Oktober 2011 etliche Male für die beiden Sportwettenanbieter geworben, unter anderem im Zusammenhang mit der Übertragung von Spielen der UEFA-Champions-League.
Weitere Hintergründe erläutert eine Pressemitteilung der ZAK.


