Unzulässige Werbung für Glücksspiel: Beanstandung gegen Sat.1

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat unzulässige Werbung für “Tipico” und “wetten.de” im Programm von Sat.1 beanstandet. Der Sender strahlte die Werbung für öffentliches Glücksspiel im vergangenen Jahr aus. ZAK-Vorsitzender Thomas Fuchs betont: “Die ZAK wird derartige Rechtsverstöße weiter verfolgen. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag wird Fernsehwerbung nur in engen Grenzen erlauben. Bis dahin gilt der alte Staatsvertrag fort.” Sat.1 hatte im September und Oktober 2011 etliche Male für die beiden Sportwettenanbieter geworben, unter anderem im Zusammenhang mit der Übertragung von Spielen der UEFA-Champions-League.

Weitere Hintergründe erläutert eine Pressemitteilung der ZAK.

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Tagung: Echtheit, Wahrheit, Ehrlichkeit

Die ethische Frage nach “Authentizität” in der computervermittelten Kommunikation steht im Mittelpunkt der nächsten Jahrestagung des Netzwerks Medienethik. Die gemeinsam mit den DGPuK-Fachgruppen Computervermittelte Kommunikation und Kommunikations- und Medienethik organisierte Veranstaltung steht unter dem Motto “Echtheit, Wahrheit, Ehrlichkeit”. Sie findet vom 16. bis zum 17. Februar 2012 in der Münchener Hochschule für Philosophie statt. Das vollständige Programm ist auf der Webseite der Netzwerks Medienethik einsehbar. Dort findet sich auch ein Anmeldeformular.

Am Rande der Jahrestagung ist die Gründung einer medienethischen Nachwuchsgruppe im Rahmen des Netzwerks Medienethik geplant. Zudem hält der Verein zur Förderung für publizistische Selbstkontrolle (FPS) seine jährliche Mitgliederversammlung ab.

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ZAK untersagt Werbespot bei Sport1

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat mehrere Fälle unerlaubter Werbung für öffentliches Glücksspiel beanstandet und die weitere Ausstrahlung in einem Fall untersagt.

Bei Sport1 beanstandete die ZAK die Ausstrahlung eines Werbespots für “sportingbet.com” am 16. Oktober 2011 und untersagte die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen einschließlich Sponsorhinweisen für “sportingbet.com”. Die ZAK hatte bereits im August unerlaubte Werbung für den Sportwettenanbieter “bet-at-home.com” bei Sport1 beanstandet und darüber hinaus im Oktober jegliche Werbung für “bet-at-home.com” untersagt. Bei kabel eins beanstandete die ZAK die Ausstrahlung mehrerer Spots für “digibet.com” und “wetten.de” sowie für “Tipico Sportwetten” in verschiedenen Werbeblöcken am 15. bzw. 29. September 2011.

Weitere Hintergründe erläutert eine Pressemitteilung der ZAK.

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Tagung: Wert des Journalismus

Am 2. und 3. Februar 2012 dreht sich beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) alles um den Wert des Journalismus. Welche Bedeutung haben die oft als vierte Gewalt bezeichneten Medien tatsächlich? Wie sieht der Arbeitsalltag von Journalistinnen und Journalisten aus? Können Medienschaffende noch ihren Informationsauftrag erfüllen? Was tut sich im Online-Journalismus? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Kongresses “Wert des Journalismus”, den der DJV gemeinsam mit der Bayerischen Landesvertretung in Berlin veranstaltet.

In zwei Podiumsdiskussionen geht es um “Qualitätsjournalismus und Internet” und “Verlagsrendite contra Qualitätsanspruch”. Online-Journalismus, Recherche und Journalistenausbildung bilden die Themenschwerpunkte der Kongress-Workshops. Als Impulsreferenten sind Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung und der Journalismusforscher Michael Haller vorgesehen. Sie setzen sich mit der “Pflicht zur Aufklärung” und dem Spagat des “Journalismus zwischen Qualität und Kostendruck” auseinander.

Die Teilnahme am DJV-Kongress “Wert des Journalismus” am 2. und 3. Februar 2012 in Berlin kostet 70 Euro, für DJV-Mitglieder 35 Euro. Das Tagungsprogramm und weitere Informationen zum Kongress gibt es auf der DJV-Homepage unter http://bit.ly/vTSgul.

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Dürfen anonyme Online-Kommentare veröffentlicht werden?

Der Schweizer Presserat hat Empfehlungen zum redaktionellen Umgang mit anonymen Zuschriften in Online-Medien, Foren und Blogs formuliert. Anlass war eine Beschwerde wegen der Veröffentlichung anonymer SMS durch das “Olter Tagblatt”. Diese Beschwerde nahm der Presserat zum Anlass, auch seine Praxis zum Abdruck anonymer Leserbriefe in herkömmlichen Printmedien zu überprüfen.

In seiner Stellungnahme weist der Presserat zunächst darauf hin,

dass Medienunternehmen für sämtliche Inhalte verantwortlich sind, die sie veröffentlichen. Demgegenüber ist die Verantwortung der Redaktionen beschränkt. Sie verantworten die redaktionellen Beiträge und die sich darauf beziehenden Kommentare, nicht aber den Inhalt von Blogs[,] auch wenn diese auf der Website des Medienunternehmens beherbergt werden. Ausgenommen sind Blogs, die personell oder inhaltlich mit dem redaktionellen Teil verknüpft sind. Und wie bei der Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung sollten die Medienunternehmen auch bei Blogs und vergleichbaren Gefässen dem Publikum durch entsprechende Kennzeichnung deutlich machen, dass die Redaktion für die Inhalte nicht verantwortlich zeichnet.

Der Presserat hält weiter daran fest, dass ungeachtet davon, ob die Veröffentlichung eines Leserkommentars online oder gedruckt erfolgt, die gleichen berufsethischen Normen gelten. Denn aus Sicht der Berufsethik ist nicht die Form der Verbreitung, sondern allein der Inhalt massgebend. Für den Presserat sind deshalb Online-Kommentare genau so wie traditionelle Leserbriefe in der Regel mit dem Namen zu zeichnen.

Der Presserat lässt jedoch Ausnahmen zu:

– Die Veröffentlichung eines anonymen Kommentars ist wie bei den herkömmlichen Leserbriefen ausnahmsweise zulässig, sofern damit schützenwerte Interessen (Privatsphäre, Quellenschutz) gewahrt werden.
– Ausgehend vom Verhältnismässigkeitsprinzip erscheint es zudem unangemessen, bei Online-Diskussionsforen zu aktuellen Berichten und Sendungen, welche auf unmittelbare spontane Reaktionen ausgerichtet sind, an der Identifizierung des Autors festzuhalten. Dies allerdings unter der Bedingung, dass die Reaktionen vor ihrer Veröffentlichung moderiert werden, damit keine ehrverletzenden oder diskriminierenden Kommentare veröffentlicht werden.

Analog zu den traditionellen Leserbriefen sollten die Online-Redaktionen bei Kommentaren redigierend eingreifen, wenn diese berufsethische Regeln in offensichtlicher Weise verletzen. Für den Presserat ist die nachträgliche Kontrolle von Online-Kommentaren kaum mit der Berufsethik vereinbar. Denn selbst wenn eine Redaktion einen missbräuchlichen Kommentar nachträglich löscht, ändert dies nichts an ihrer Verantwortung für die – wenn auch nur vorübergehende – Verletzung der “Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen”.

Die komplette Stellungnahme ist hier abrufbar.

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Castingshows und Coachingsendungen: Perspektiven für den Jugendmedienschutz

Castingshows und Coachingsendungen stehen seit Jahren bei den Zuschauern hoch im Kurs, werden aber auch heftig kritisiert. Was macht die Sendungen so interessant? Geht es um Voyeurismus oder Schadenfreude, wenn untalentierte Kandidaten von Dieter Bohlen bloßgestellt werden? Dient die Fokussierung auf das Optische bei Heidi Klum der Fixierung auf ein bestimmtes Körperideal? Sind Coachingformate wie “Die Super Nanny” ein Alptraum oder moderne Lösungen für Hilfesuchende? Diese und weitere Fragen beantwortet der von Daniel Hajok, Olaf Selg und Achim Hackenberg herausgegebene Sammelband “Auf Augenhöhe? Rezeption von Castingshows und Coachingsendungen”. Darin geben Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis Einblick in den aktuellen Diskurs und stellen die Ergebnisse der neueren Forschung vor.

Weitere Informationen zum Sammelband gibt es auf der Website des UVK-Verlags. Zum Inhaltsverzeichnis geht es hier!

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Neue Schleichwerbungsrichtlinie veröffentlicht

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat seine neue Schleichwerbungsrichtlinie im Internet veröffentlicht. Sie ersetzt ab sofort die Ratsrichtlinie über Product Placement und Schleichwerbung von 2003. Die neue Schleichwerbungsrichtlinie ist laut DRPR ein verbindliches Regelwerk für alle PR-Praktizierenden. Sie definiert Kriterien und Formen der Schleichwerbung und grenzt diese klar von PR-Arbeit ab.

Mehr dazu in einer aktuellen Pressemitteilung des DRPR.

Hier gibt es die neue Ratsrichtlinie als PDF zum Download.

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EU-Studie zur Messung der Unabhängigkeit der Medienaufsicht

Die Unabhängigkeit von Aufsichtsbehörden lässt sich kaum mathematisch messen, es können aber Indikatoren benannt werden, die Risiken oder gefährliche Konstellationen benennen, durch die Einflussnahmen auf die Unparteilichkeit von Medienaufsichtsstellen möglich sind. Diese Indikatoren hat ein im Auftrag der EU-Kommission durchgeführtes Forschungsprojekt unter Leitung des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg auf Basis von Daten aus 43 Ländern identifiziert. Mithilfe eines jetzt online gestellten Tests können Regulierungsstellen auf Risiken der Einflussnahme hin überprüft werden. Weitere Details zu den Befunden erläutert eine aktuelle Pressemitteilung.

Außerdem online verfügbar:

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Presserat: Toter Gaddafi darf gezeigt werden

Der Deutsche Presserat hat auf seiner jüngsten Sitzung 158 Beschwerden behandelt, darunter drei Mehrfach-Beschwerden mit insgesamt 64 Beschwerdeführern. Neben zwei öffentlichen Rügen gab es 16 Missbilligungen und 27 Hinweise.

Ein zentrales Thema war die Berichterstattung über den gewaltsamen Tod Muammar Al-Gaddafis in Libyen, zu der insgesamt 49 Beschwerden vorlagen. Die Beschwerdekammern hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein getöteter Diktator in Fotos und Bewegtbildern gezeigt werden darf und wenn ja, in welcher Form. Dazu bezieht der Presserat in einer schriftlichen Mitteilung Position:

Grundsätzlich ist der Presserat der Auffassung, dass der Tod von Diktatoren auch in Bildern festgehalten werden darf. Eine Tabuisierung des Todes sollte es in den Medien nicht geben. Selbstverständlich ist der Anblick eines getöteten Menschen kein Anblick, dem sich ein Leser oder Internet-User in der Regel gerne stellt. Dennoch gehört es zu den Aufgaben der Presse, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten. Die Darstellung des toten Gaddafis verstößt daher nicht per se gegen den Grundsatz der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Kodex. Auch die Ziffer 11 des Kodex, die eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Tod untersagt, ist nicht automatisch verletzt. So hat der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats auch insgesamt 14 Beschwerden aus diesen Gründen als unbegründet zurückgewiesen. Die Bilder sind Dokumente der Zeitgeschichte.

Dennoch ist bei der Darstellung darauf zu achten, in welcher Form die Bilder gezeigt werden. So haben zwei Boulevardzeitungen ein Foto des blutverschmierten Gesichts des toten Gaddafi, gezoomt und vergrößert, auf der Titelseite über dem Bruch veröffentlicht. Hierin erkannte der Ausschuss einen Verstoß gegen Aspekte des Jugendschutzes. … In beiden Fällen sprach der Beschwerdeausschuss eine Missbilligung aus – bei insgesamt 35 Beschwerdeführern.

Eine öffentliche Rüge kassierte die Zeitschrift “Das Neue”, da sie nach Auffassung des Presserats gegen das Wahrheitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex verstoßen hat. Wegen Schleichwerbung gerügt wurde die “Auto-Zeitung”. Weitere Informationen zu den aktuellen Rügen gibt es hier.

Update:

Auch der Österreichische Presserat hat sich mit der Berichterstattung über Gaddafis Tod befasst. Eine grundsätzliche Erklärung dazu ist hier nachzulesen.

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ZAW veröffentlicht Checkliste zu Werbung auf Kinderwebsites

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat einen Kriterienkatalog für die äußere Gestaltung und Platzierung von Werbung auf Internetseiten für Kinder publiziert. “Wir wollen mit dieser Gebrauchsanweisung dazu beitragen, dass werbende Unternehmen, Agenturen und Online-Betreiber im Sinn der grundsätzlich formulierten staatlichen Vorschriften agieren”, kommentiert ein ZAW-Sprecher via Pressemitteilung. Die Checkliste umfasst Hinweise für die Trennung der Werbung von redaktionellen Inhalten, die Erkennbarkeit von Werbung durch Gestaltung und Anordnung, die deutliche Kennzeichnung von Werbung, werbliche Verlinkungen und leichte Bedienbarkeit der Schließfunktion von Werbemitteln. Der vollständige Kriterienkatalog steht hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

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